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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN
EAT & MEAT


VORRANG
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die von uns angebotenen Leistungen von Speisen, Serviceleistungen, Personaldienstleistungen, dem Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, per Post, Telefon, Fax oder E-Mail bestellt hat.


ANGEBOTE & PREISE
Unsere Angebote sind unverbindlich, es sei denn, eine Verbindlichkeit ist ausdrücklich erwähnt. Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Zutatenangaben bzw. Beschreibungen sind möglich. Alle genannten Preise in unseren Angeboten sind Abholpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für private Endverbraucher.


BESTELLUNG | LIEFERUNG
Auftragsänderungen wie z.B. die Angaben der endgültigen Personenzahl sind bis 6 Tage vor Veranstaltungstermin möglich. Dies sollte möglich persönlich und fernmündig geschehen. Umbestellungen per Mail werden nur dann wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.


STONIERUNG
10 Tage vor dem Veranstaltungstermin bleibt eine eventuelle notwendige Annullierung der Bestellung für den Kunden kostenfrei. Danach berechnen wir, wenn nicht anders besprochen, eine Ausfallentschädigung von 25% und ab 5 Tage vorher von 50%.


VERTRAGSZWECK
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.


LEHRGESCHIRR | AUSSTATTUNG
Die Buffetausstattung für kalte Gerichte wie zum Beispiel Platten, Schüssel oder Vorlegebesteck sind im enthalten. Wenn Vorlegebesteck erwünscht ist, muss dies vorher erwähnt werden. Speisewärmer [Chafing Dishes], Geschirr, Besteck, Gläser oder ähnliches werden zusätzlich berechnet. Preise auf Anfrage.


PERSONAL
Dienstleistungen von Servicekräften, Buffetkräften, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften oder ähnlichen Personal müssen gesondert und vereinbart werden.


AUSLIEFERUNG | ABHOLUNG
Der Kunde hat die Ware zum vereinbarten Abholtermin an unserem Betriebssitz in der Möhringer Landstraße 80 in Stuttgart Vaihingen abzuholen. Wenn die Auslieferung durch uns gewünscht wird erheben wir dafür Lieferkosten. Pro Lieferung/Abholung werden mindestens 14,00€ erhoben. Den genauen Betrag berechnen wir, wenn wir den genauen Lieferort vorliegen haben.


BUFFETAUFBAU
Der Buffetaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.


LIEFERTEERMIN
Die Auslieferung erfolgt an die von Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden lässt.


ABHOLUNG VON LEIHGUT
Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und/ oder auf Leihbehältern, -platten, oder -geschirr. Diese werden nach Vereinbarung möglichst am Folgetag abgeholt. Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten Termin und im grob gereinigten Zustand zur Abholung bereit. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmenge können erst nach dem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigung an Leihgegenständen wird der Aufwand für Reparatur oder Instandsetzung berechnet.


ZAHLUNG
Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen eine Rechnung. Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

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GESCHÄFTS-BEDINUNGEN

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